Gemäß §36 des Meldegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LMG) in der derzeit vorliegenden Fassung weist die Meldebehörde darauf hin, dass jeder Betroffene das Recht hat, in nachfolgenden Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen:[mehr...]
Ab 01.03.2011 werden Sprechtage in der Außenstelle Penkun wie folgt durchgeführt:
Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr [mehr...]