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Copyright © 2002-2011, Amt Löcknitz-Penkun
Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
Gemäß §36 des Meldegesetzes des Landes Mecklenburg-Mecklenburg-Vorpommern (LMG) vom 12.10.1992 (GVOBl. M-V S. 578) weist die Meldebehörde darauf hin, dass jeder Betroffene das Recht hat, in nachfolgenden Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen:
  1. Der Weitergabe von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger vonWahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden.
  2. Dem Erteilen von Auskünften über Alters- und Ehejubiläen.
  3. Dem Erteilen von Auskünften an Adressbuchverlage.
  4. Der Weitergabe von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (nicht eigene)
  5. Der Weitergabe von Daten über das Internet

Durch die Meldebehörde werden keine Auskünfte erteilt, wenn der Betroffene rechtzeitig der Auskunftserteilung widersprochen hat.

Der Widerspruch kann beim Amt Löcknitz-Penkun – Einwohnermeldeamt- Chausseestr. 30, 17321 Löcknitz eingelegt werden.


Vordruck:
Widerspruch gegen Melderegisterauskünfte          Download als PDF-Datei (71 kB) 
 
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